Autor Thema: Basiswissen  (Gelesen 664 mal)

Forumadmin

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Basiswissen
« am: 01.07.2010, 15:04:40 »
Die Firmengründung in Lettland, geht im Vergleich zu einer deutschen Firmengründung sehr einfach und schnell, wenn man jemanden hat, der einem die lettischen Formulare übersetzt und die Statuten/Gesellschaftsverträge/Geschäftsführervertrage der Firma in lettischer Sprache formuliert.

Die gebräuchlichste Rechtsform ist die SIA , welche ähnlich der deutschen GmbH den Vorteil einer beschränkten Haftung hat und schon für 2.000 LVL Stammkapital zu gründen ist.

Es wird angeraten einen Anwalt oder eine andere Vertrauensperson mit der Gründung der Firma zu beauftragen, da neben der Firmengründung auch eine „Legal Adress“, d.h. ein Firmensitz nachgewiesen werden muß (Also kein Postfach!), und es muß sichergestellt werden, dass POST die hier ankommt täglich geöffnet wird und auch beantwortet werden kann. Somit bieten zahlreiche Anwälte oder Agenturen entsprechende Services an, jedoch sollte man hier in einem persönlichen Gespräch klären wer hier „Seriös“ ist oder nicht.

Der Geschäftsführer haftet dafür, dass die Post auch gelesen wird.

Sie benötigen auch eine Buchführung die jeden Monat aktualisiert werden muß und wenn Sie eine EU Umsatz Steuernummer beantragen, müssen sie auch monatlich diese Umsatzsteuererklärungen abgeben.
 
Hier muss übrigens jeder Ausgabenbeleg mit Steuernummer des Ausstellers dem Finanzamt elektronisch online übermittelt werden!